Besuch im Landgericht Stade
Am Dienstag, dem 22. Oktober besuchte eine Schülergruppe des 11. Jahrgangs im Rahmen des Werte und Normen-Unterrichts zum Thema „Recht und Gerechtigkeit“ eine Gerichtsverhandlung am Stader Landgericht. Ansprechpartner ist Herr Teepe.
Der Fall
Am Dienstag, den 22.10.2024 um 08:10 Uhr machten wir uns vom Vincent-Lübeck-Gymnasium aus auf den Weg zum Landgericht Stade. Nach einem kurzen Fußmarsch kamen wir pünktlich um 08.30 Uhr am Gericht an. Nachdem wir die Schleuse des Landgerichts passierten, begaben wir uns in den Sitzungssaal 209 (9. Kleine Strafkammer -Schöffengericht-). Um 09:05 Uhr begann die Sitzung. Hierbei handelte es sich um eine Berufungshauptversammlung. In der ersten Instanz wurde der Angeklagte Mohammed H. zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ihm wurde zur Last gelegt, drei Rolex-Uhren im Wert von 15.000 Euro gestohlen zu haben. Auch wenn der Kläger, der Besitzer der Uhren, nicht anwesend war, konnte die Sitzung stattfinden. Darüber hinaus war eine Dolmetscherin anwesend, da der Angeklagte aus Syrien kam. Ursprünglich waren drei Zeugen für die heutige Verhandlung geladen. Da der Angeklagte jedoch geständig war und alle Uhren wieder zurückgegeben wurden, wurde auf weitere Zeugenaussagen seitens des Gerichts verzichtet. Nach Aussage des Angeklagten kannten sich Täter und Opfer. Mohammed H. lebte sogar zeitweise in der Zweitwohnung des Opfers. Als Motiv gab der Angeklagte an, sich bei dem Opfer rächen zu wollen, da er sich von diesem zunehmend ungerecht behandelt fühlte. So musste Mohammed H. unter anderem Gartenarbeiten, Renovierungsarbeiten oder Reparaturarbeiten in weiteren Wohnungen des Opfers leisten. Da Herr B., der Besitzer der Rolex-Uhren, den Vorschlag des Beschuldigten, ein offizielles Arbeitsverhältnis aufzusetzen, ablehnte, zog Mohammed H. aus der Wohnung aus. Da Mohammed H. seit zehn Jahren in Deutschland lebt, möchte er nun eingebürgert werden und den Einbürgerungstest bestehen. Das Prekäre dabei ist, dass das ursprüngliche Urteil vom Amtsgericht Stade (neun Monate Haft auf Bewährung) einen Einbürgerungstest nicht zuließe. Frau Williams, die vorsitzende Richterin, wird nun am 05.11.2024 darüber entscheiden, ob das bestehende Urteil vom Amtsgericht Stade bestehen bleibt oder nicht.
Eindrücke der Schülerinnen und Schüler
Insgesamt war es eine sehr spannende Sitzung. Hervorzuheben sind die Angaben des Angeklagten und seine Beweggründe für die Tat. Allerdings war sich der Kurs schnell darüber einig, dass der Angeklagte sich teilweise widersprochen habe und nicht vollends die Beweggründe seiner Tat offengelegt hat. Auch die Richterin, Frau Williams, bestätigte uns in einem an die Verhandlung anknüpfenden Gespräch, dass die Aussage des Angeklagten noch Fragen aufwerfe. Zusammenfassend war sich der Kurs jedoch schnell darüber einig, dass sowohl die Gerichtsverhandlung als auch die anschließende Fragerunde mit der Richterin, Frau Williams, eine wertvolle Erfahrung war, die auch für das aktuelle Thema „Recht und Gerechtigkeit“ im Fach Werte und Normen von besonderer Relevanz ist.