
Üblicherweise gibt es für die Eltern im November eine Informationsveranstaltung über die weiterführenden Schulen, die in diesem Jahr leider ausfallen musste. Die Inhalte stellen wir Ihnen daher in Form von drei Videos zur Verfügung:
Die Schulform Gymnasium und das VLG
Was uns wichtig ist
Die Arbeit in Jahrgang 5
Info-Flyer zum Übergang in verschiedenen Sprachen
Das Niedersächsische Kultusministerium hat in verschiedenen Sprachen zum Übergang von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen einen Flyer herausgegeben:
Wir stellen uns vor
Für Ihr Kind haben wir im letzten Frühjahr einen virtuellen Rundgang aufgenommen:
Schulführung
3-D-Panoramabilder
Ansprechpartnerin ist
Frau Dreyer. Sie hat einige
Erläuterungen zum Anmeldeschein verfasst und ist darüber hinaus erreichbar unter der Emailadresse
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Bei der Anmeldung für das neue Schuljahr ergeben sich in der Regel einige Fragen. Wir benutzen diese Fragen, um Sie durch den Anmeldeprozess zu begleiten. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass Sie alle notwendigen Informationen erhalten und die Unterlagen bei der Anmeldung Ihres Kindes vollständig sind. Wer über keinen eigenen Drucker verfügt, kann die Formulare auch im Sekretariat abholen.
Wann sind die Anmeldetermine für den neuen fünften Jahrgang?
Die Anmeldungen sind am
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Montag, 09. Mai 2022, 14 - 18 Uhr,
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Dienstag, 10. Mai 2022, 14 - 18 Uhr,
-
Mittwoch, 11. Mai 2022, 14 - 18 Uhr.
Ob Sie einen frühen oder späten Anmeldetermin wählen spielt keine Rolle, denn die Klassen teilen wir erst ein, wenn wir alle Anmeldungen haben. Um Ihnen lange Wartezeiten zu ersparen, müssen Sie vorab einen individuellen
Anmeldetermin reservieren.
Was müssen wir zur Anmeldung mitbringen?
Wer soll zur Anmeldung kommen?
Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir darum, dass nur
ein Elternteil und das anzumeldende Kind erscheinen. Achten Sie bitte darauf, dass das fehlende Elternteil vorab die Anmeldeunterlagen unterzeichnet.
Können wir uns die Schule ansehen?
Normalerweise gerne am Schnuppertag, aber der musste in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie ausfallen. Stattdessen haben wir
3-D-Panoramabilder bereitgestellt und Schüler der Klasse 5K2 haben 2020 eine
Schulführung gefilmt.
Darf mein Kind sich wünschen, mit wem es in eine Klasse zu kommt?

Ja, aber es kann jeweils nur
ein Name genannt werden und der Wunsch wird nur berücksichtigt, wenn der genannte Partner auf seiner Anmeldung den Namen Ihres Kindes einträgt - bitte vermeiden Sie unbedingt Kettenbildungen. Stimmen zudem die Wahlfächer (zweite Fremdsprache, Religion bzw. Werte und Normen) oder die Musikklasse nicht überein, so ist die Wahrscheinlichkeit, in eine gemeinsame Klasse zu kommen, sehr gering.
Sollten sich bei dieser Verfahrensweise Probleme ergeben, nehmen Sie bitte mit
Frau Dreyer Kontakt auf. In der Regel lässt sich eine gute Lösung finden.
Warum muss ich angeben, ob Geschwister am VLG sind?
Große Teile unserer Kommunikation mit der Elternschaft laufen über unsere Lern- und Kommunikationsplattform
VincWeb. Wenn Sie mehrere Kinder am VLG haben, richten wir für Sie einen Familienaccount ein, damit Sie allgemeine Informationen (Elternbriefe usw.) nicht in vielen separaten Emails für jedes Kind einzeln sondern gebündelt in einen Account erhalten.
Wann kreuze ich Religion, wann Werte und Normen an?
Alle Schülerinnen und Schüler, die evangelisch sind, nehmen automatisch am Religionsunterricht teil. In den Jahrgängen 5 – 8 wird der Religionsunterricht konfessions-kooperativ erteilt, das heißt, alle teilnehmenden Kinder werden gemeinsam unterrichtet. Ob ab Klasse 9 katholischer Religionsunterricht eingerichtet werden kann, ist abhängig von der Anzahl der katholischen Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs und anderen schulorganisatorischen Kriterien (z.B. der Versorgung mit Lehrkräften) →Kreuz bei Teilnahme am Religionsunterricht
Grundsätzlich können auch konfessionslose Schülerinnen und Schüler oder solche, die einer anderen Religion angehören (z.B. Muslime) am Religionsunterricht teilnehmen. →Kreuz bei Teilnahme am Religionsunterricht
Schüler und Schülerinnen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, müssen vom Religionsunterricht abgemeldet werden. Die Abmeldung erfolgt schriftlich durch die Erziehungsberechtigten (Sorgeberechtigten) oder die religionsmündigen Schüler und Schülerinnen selbst (ab dem 15. Lebensjahr). Wer sich abgemeldet hat, ist zur Teilnahme am Unterricht in Werte und Normen verpflichtet. →Kreuz bei Abmeldung vom Religionsunterricht (Teilnahme in Werte und Normen). Weitere Infos zu
Religion und
Werte und Normen.
Welche zweiten Fremdsprachen werden am VLG angeboten?
Der Unterricht in der zweiten Fremdsprache
beginnt im 6. Schuljahrgang. Bereits bei der Anmeldung für Klasse 5 bitten wir die Erziehungsberechtigten (Sorgeberechtigten), die gewünschte zweite Fremdsprache für den 6. Schuljahrgang zu wählen, da die Klassenbildung im Einschulungsjahr unter Berücksichtigung dieser Angaben erfolgt. Eine Änderung der Wahl der zweiten Fremdsprache wird zum Ende des 5. Schuljahrgangs möglich sein, doch kann damit ein Klassenwechsel erforderlich werden.
Hinweis: Es kann nur
eine Spanischgruppe eingerichtet werden, sollten zu viele Anmeldungen eingehen, muss gelost werden. Für diesen Fall geben Sie bitte eine Zweitwahl an.
Was bedeutet Unterricht mit besonderem Schwerpunkt im Fach Musik?

Falls sich genügend Interessenten für dieses Unterrichtsangebot melden, werden wir im 5. Jahrgang eine
Musikklasse einrichten. Das besondere Unterrichtsangebot besteht zunächst in einer klassengebundenen Musik-AG. In den Klassen 6 – 10 wird der Musikunterricht dann 3- bzw. 4-stündig erteilt werden. Spielt Ihr Kind bisher noch kein Musikinstrument, muss mit dem Instrumentalunterricht spätestens bis zu den Herbstferien der 5. Klasse begonnen werden.
Elterninfo,
Schülerinfo,
Video über Musikklassen,
Video vom Chor. Ansprechpartner ist
Herr Schraplau, Mailadresse
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Können Schulbücher ausgeliehen werden?

Ja, es gibt einen
entgeltlichen Schulbuchverleih für die Jahrgänge 5 – 11. Wenn Sie die Schulbücher leihen möchten, müssen Sie ihr Kind für die
Schulbuchausleihe anmelden. Zusätzlich müssen für einige Fächer Arbeitsmaterialien (z.B.
Workbooks) gekauft werden, auch diese werden dort angegeben. In den Dokumenten finden Sie zudem alle nötigen Angaben, falls Sie stattdessen die Schulbücher kaufen möchten. Sie können dies in jedem Schuljahr neu entscheiden.
Die Abrechnung der Lernmittelausleihe ist mit der Abrechnung des Kopiergeldes organisatorisch gekoppelt und erfolgt bargeldlos.
Können die Schüler Busfahrkarten erhalten?

Ja, es besteht für viele Schüler der Jahrgänge 5 – 10 die Möglichkeit, kostenlos eine Busfahrkarte zu bekommen. Die Ausgabe einer solchen Jahreskarte ("
HVV-Card") ist abhängig von der Entfernung zwischen Wohnung und Schule. Ob Ihr Kind eine Busfahrkarte erhält, erfahren Sie, wenn Sie die das dazugehörige
Onlineformular auf der Homepage des Landkreises Stade ausfüllen; weitere Hinweise gibt es auf diesem
Merkblatt.
Ist es möglich, ein Mittagessen in der schuleigenen Mensa zu erhalten?

Ja, die
Mensa des VLG ist von Montag bis Donnerstag geöffnet. Das Essen muss spätestens zwei Tage vorher über das Portal
MensaMax bestellt werden. Vor der ersten Bestellung müssen Sie einen MensaMax-Account einrichten und erhalten einen Mensatransponder für Ihr Kind.
Gibt es eine Hausaufgaben- bzw. verbindliche Ganztagsbetreuung?

Ja, im Rahmen der
offenen Ganztagsschule bieten wir von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 13:55 – 15:30 Uhr eine Hausaufgabenbetreuung an. Sie wird überwiegend von
pädagogischen Mitarbeiterinnen und älteren Schülern übernommen. Alle anderen Ganztagsangebote werden über den AG-Wahlbogen gewählt.
Beachten Sie bitte, dass alle AG-Angebote zum Ganztagsprogramm gehören, was für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 bedeutet, dass sie in der angegebenen Zeit verlässlich von uns betreut werden. Sollte eine AG einmal ausfallen, besucht Ihr Kind automatisch stattdessen die Hausaufgabenbetreuung. Unser Ganztagsangebot ist kostenfrei.
Welche Arbeitsgemeinschaften werden am VLG angeboten?
Ein guter Anhaltspunkt ist das diesjährige Angebot an
Arbeitsgemeinschaften, auch wenn es sich zum Beginn des nächsten Schuljahres noch ein bisschen ändern kann. Ihr Kind bekommt in der Woche nach den Sommerferien die Möglichkeit, sich für die aktuellen AGs mit unserem AG-Wahlbogen anzumelden.
Digitalisierung am VLG

Im Präsenzunterricht arbeiten wir derzeit (noch) nicht durchgängig mit digitalen Endgeräten, allerdings sammeln wir gerade in einer neunten Klasse Erfahrungen mit dem Einsatz von iPads. Unsere Ausstattung mit mehreren Klassensätzen Laptops und iPads sowie einem Computerraum mit 30 Arbeitsplätzen und ist auf auf der Höhe der Zeit, die Geräte sind also nicht alt. Dieses Inventar funktioniert mit der (noch) mageren Datenleitung gut (hier fehlen uns ein paar Meter Tiefbauarbeiten zum Glasfaseranschluss, im Gebäude ist alles vorbereitet). Diese Ausstattung ist momentan insofern ausreichend, als der Bedarf in allen Klassen für einen punktuellen Einsatz im Unterricht ausreicht. Im Laufe der Schulzeit Ihres Kindes wird sich diese Situation mit Sicherheit verändern.
Unser WLAN ist aufgrund der langsamen Datenleitung momentan manchmal ein Problem, dem begegnen wir mit mobilen Routern, so dass die Klassen, welche die digitalen Endgeräte gerade nutzen, genügend "Saft" haben.
Fast alle Klassen- und Fachräume sind mit aktiven Tafeln (ActivBoards) ausgestattet, die restlichen Klassenräume werden in den Sommerferien umgerüstet. Interessant zu wissen ist in diesem Zusammenhang vielleicht noch, dass die Technik bei uns am VLG sehr engmaschig gewartet wird und es kaum vorkommt, dass etwas nicht "läuft". Diese Zuverlässigkeit wissen auch unsere Schüler*innen zu schätzen, denn es gibt verschwindend wenig Zerstörung oder Diebstähle.
Alle Endgeräte für den Unterricht arbeiten mit freier Software, wie z.B. der Libre office suite. Damit geben wir kein unnötiges Geld für Jahreslizenzen aus, das wir dann auf die Eltern umlegen müssten. Diese Philosophie zieht sich durch bis in die innerschulische Kommunikation und das Distanzlernen. Wir arbeiten in diesem Bereich auf der freien Plattform "Moodle", auch hier fallen keine Kosten für die Eltern an, wie beispielsweise bei iServe, und die Möglichkeiten sind sehr viel größer. Unsere Lern- und Kommunikationsplattform heißt VincWeb. Das VincWeb existierte übrigens bereits lange bevor die Coronapandemie über uns hereingebrochen ist und wird seither kontinuierlich ausgebaut.
Wie Sie sehen, holen wir aus den Möglichkeiten, die wir aktuell haben, alles heraus, was geht. Für die nahe Zukunft ist damit zu rechnen, dass alle Schüler*innen ein digitales Endgerät benötigen werden. Welches das sein wird und ob alle das gleiche Gerät benutzen oder die freie Auswahl haben, hängt von vielen Faktoren ab. Der innerschulische Austausch darüber läuft bereits auf vollen Touren.
Ein abschließende Anmerkung sei an dieser Stelle gestattet: Die Digitalisierung ist gut und wichtig, ein gewissens Maß an "analogem" Unterricht hat aber nach wie vor auch seine Daseinsberechtigung. In der Schule geht es auch um persönliche Kontakte, zwischenmenschliche Beziehungen und/oder einfach mal eine individuelle Erklärung von einer Lehrkraft oder einer Mitschüler*in. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem
Fahrplan zur Digitalisierung, Ansprechpartner ist
Herr Conseil.
Welche Anschaffungen bzw. Kosten erwarten mich in den kommenden Schuljahren?
Die angegebenen Beträge sind lediglich ungefähre Werte aus den vergangenen Jahren, die sich von Schuljahr zu Schuljahr ändern können. Jährlich wiederkehrende Ausgaben sind:
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Kopierkosten und Schulplaner (Sek. I jährlich 15 €)
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Lernmittelausleihe (jährlich 51 € – 76 €)
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Anschaffung von Verbrauchsmaterialien (jährlich 30 €)
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Wandertage, Exkursionen und Klassenfahrten (jährlich 20 € bzw. zweijährlich 200 €)
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Einige Wettbewerbe sind kostenpflichtig (Teilnahme ist freiwillig, 5 €)
Darüber hinaus gibt es einige Anschaffungen, die während der gesamten Schulzeit nur einmal anfallen:
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Atlas, Lektüren und Übungshefte (einmalig 100 €)
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Tablet (ab Klasse 7, Informationen folgen rechtzeitig, einmalig ca. 400 €)
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Schließfachschlüssel bei Bedarf (einmalig 25 € Pfand)
Ist es möglich, finanzielle Unterstützung zu erhalten?
Ja, wenn Eltern bzw. deren Kinder leistungsberechtigt sind nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach dem AsylbLG erhalten oder Wohngeld oder Kindergeldzuschlag nach dem BKGG beziehen, dann haben Eltern bzw. deren Kinder Anspruch auf das "Bildungspaket der Bundesregierung". Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie die Teilnahme am
Bildungs- und Teilhabe-Paket wünschen (z.B. Befreiung vom Entgelt der Schulbuchausleihe, kostenloses Mittagessen-Abo, Förderung von Klassenfahrten oder Nachhilfeunterricht). Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Was ist Biblingualer Geschichtsunterricht?

Bilingualer Geschichtsunterricht wird in englischer Sprache erteilt und findet mit der Einrichtung einer 5. Klasse mit bilingualem Schwerpunkt oder ab der 9. Klasse in Kursform statt. Weitere Informationen unter
Elterninfo,
Schülerinfo.
Woher bekomme ich einen Sorgerechtsbescheid?
Wenn Sie getrennt leben und das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind haben, müssen Sie diesen Bescheid bei jenem Jugendamt beantragen, welches bei der Geburt Ihres Kindes zuständig war.
Sind Fahrräder versichert?
Nein, Fahrräder, die auf dem Schulgelände stehen, sind bei Diebstahl oder Sachbeschädigung in der Regel leider nicht versichert.
Haben Sie weitere Fragen?
Für alle "Neuen" an unserer Schule gibt es den
Vincent-Duden, wo wir (fast) alles Wissenswerte in alphabetischer Reihenfolge zusammengetragen haben.